Trauung

1. Allgemeines

Auch wenn heute viele Menschen mit einem Partner zusammenleben ohne zu heiraten, ist die Ehe ein unaufgebbares Gut unserer Gesellschaft. In der Ehe zeigen zwei Menschen, dass sie sich entschieden haben, gemeinsam durchs Leben zu gehen. Dabei lassen sie sich nicht nur auf gute Zeiten ein, sondern wollen auch in Schwierigkeiten einander beistehen. Diese Verantwortung füreinander ist zugleich ein wichtiger Schutzraum für die dem Paar geschenkten Kinder.

Das Bekenntnis voreinander und vor der Öffentlichkeit wird im Standesamt abgelegt. Diese standesamtliche Eheschließung schafft die rechtliche Grundlage und ist Voraussetzung für die Trauung in der Kirche.

Die Bedeutung der evangelischen Trauung liegt im Segen, der dem Paar zugesprochen wird. In diesem sichert Gott selbst seine Begleitung zu. Aufgrund dieser Zusage können Mann und Frau „in guten und in schlechten Tagen“ lieben und leben. Zudem dient der Traugottesdienst dem Dank darüber, dass sich das Brautpaar gefunden hat, dem Hören auf Gottes Wort, das ermutigen und helfen will, und dem Bitten für alle, die der Liebe bedürfen.

2. Traupraxis

In einer evangelischen Kirche können sich alle konfirmierten (oder als Erwachsene getaufte) Christen, die einer evangelischen Kirche angehören, trauen lassen.

Gehört einer der beiden Partner nicht der Kirche an, kann ein sog. „Gottesdienst anlässlich der Eheschließung“ gehalten werden, bei dem um des nichtchristlichen Partners willen auf das Trauversprechen verzichtet wird.

Ist ein Partner katholisch, braucht es ein Dispens vom röm.-kath. Pfarramt (Antrag auf Anerkennung der Trauung). Andererseits kann auch ein katholischer Geistlicher an der Trauung mitwirken.

In der Nikolaikirche und Heilig-Kreuz-Kirche können Paare heiraten, bei denen mindestens ein Partner Glied der Kirchgemeinde St. Nikolai ist oder eine Verbindung zur Kirchgemeinde besteht bzw. bestand.

3. Ablauf

Der Ablauf der Trauung kann in etwa so aussehen:

  • Geläut
  • Einzug des Brautpaares unter Orgelmusik
  • Begrüßung
  • Gebet
  • Lied
  • Biblische Lesung
  • (Musik)
  • Ansprache zum Trauspruch
  • Lied
  • Trauhandlung
      1. Biblische Worte
      2. Traufragen und -versprechen
      3. Ringwechsel
      4. Gebet und Segen
  • Musik
  • (Traukerze)
  • Fürbitten und Vaterunser
  • Lied
  • (Ansagen)
  • Segen
  • Auszug unter Orgelmusik

Gerne können Familienangehörige oder Trauzeugen einbezogen werden. Je nach musikalischer Ausgestaltung dauert die Trauung 50-60 Minuten.

4. Vorbereitung

Die Trauung ist mindestens ein halbes Jahr im Voraus anzumelden. Da in der Nikolaikirche viele Veranstaltungen stattfinden, kann nicht jeder Terminwunsch berücksichtigt werden. Wenden Sie sich rechtzeitig an den Pfarrer der Gemeinde.

Steht der Trautermin fest, wird ein Traugespräch vereinbart, das ca. sechs bis acht Wochen vor der Trauung liegt. Zu diesem Gespräch sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Geburtsbescheinigungen
  • Tauf- und Konfirmationsurkunden
  • Dimissoriale (Überweisung des Heimatpfarramtes) für den auswärtigen Partner
  • Eheschließungsurkunde (falls schon vorhanden)

Im Traugespräch werden

  1. das Anmeldungsprotokoll ausgefüllt,
  2. einige Lebensstationen des Paares in Erinnerung gerufen,
  3. der Ablauf des Traugottesdienstes und dessen geistliche Bedeutung besprochen.

Dabei kommen Fragen und Anliegen des Paares zur Sprache.

Die musikalische Ausgestaltung der Trauung erfolgt durch Orgelspiel und gemeinsamen Gesang. Für die Orgelstücke schlägt der zuständige Organist aus seinem Repertoire passende Werke vor. Musikalische Beiträge der Familie sind bei entsprechender Qualität möglich.

Für Gemeindeglieder sind Trauungen gebührenfrei. Für Auswärtige wird eine Gebühr von 350,00 Euro erhoben. Darin ist neben der Nutzung der Kirche auch das Orgelspiel enthalten.

Trauung

Am Ausgang wird eine Kollekte gesammelt, über deren Zweck das Brautpaar mitbestimmen kann. Vielleicht denken Sie in diesem Zusammenhang auch an den Verein zur Förderung der Nikolaigemeinde, unseren Kindergarten oder die Kirchenmusik.

Auf dem Altar stehen Blumen. Gern können Sie aber auch Blumenschmuck für die Trauung anfertigen lassen. Informieren Sie uns dazu bitte rechtzeitig, damit sich unsere Küster darauf einstellen können.

Blumenstreukinder sind gern gesehen. Streuen dürfen sie allerdings erst nach dem Auszug vor den Kirchen, da sonst im Anschluss an die Trauung Besucher die Streublumen auf dem Fußboden festtreten.

Das Fotografieren während der Trauung ist nur durch eine Person und ohne Blitz erlaubt, damit „die Hauptsache nicht zur Nebensache wird“.

5. Nach der Trauung

Die Erinnerung an Ihre Trauung kann Ihnen Hilfe im Ehe-Alltag sein. Vielleicht ist es die Traukerze, die Sie zu bestimmten Zeiten entzünden oder ein Ehejubiläum, das Sie auch in der Kirche feiern können. In besonderer Weise hilft Ihnen aber der Anschluss an eine Gemeinde, mit der Sie in Gottesdiensten, Gemeindekreisen oder bei den unterschiedlichsten Feiern erleben können, dass Sie Gesegnete sind.

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