Wiedereintritt in die Kirche

Neuanfang

Lebenswege verlaufen nicht geradlinig. Getauft, konfirmiert, kirchlich verheiratet …

Das ist kein selbstverständlicher Lebenslauf mehr. Das Leben erfährt Brüche. Nur zerbrechen soll es daran nicht. Vielleicht stellt sich bei Ihnen die Sehnsucht nach Wegweisern ein, und die Kirche rückt wieder in Ihren Blick. Der erste Schritt, um wieder in Kontakt zur Kirche zu kommen, fällt nicht immer leicht. Doch er ist möglich. Sie werden erwartet.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich wieder eintreten möchte?

Der Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Gemeinde vereinbart gerne ein Gespräch mit Ihnen. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie Ihren Wiedereintritt und gehören dann zu der Kirchgemeinde, in deren Berecih Sie wohnen oder die Sie selbst gewählt haben.

Werde ich noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft.

Was ist, wenn ich noch nicht getauft wurde?

Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufkurs voraus.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?

Nicht unbedingt. Es ist ein schönes Zeichen, wenn sich ein Mensch öffentlich zum Glauben und zur Kirche bekennt. Sie müssen aber nicht vor die Gemeinde treten. Die Wiederaufnahme durch Teilnahme am Gottesdienst und Abendmahl aber ist unverzichtbar, sofern Sie nicht gesundheitlich verhindert sind.

Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Es gibt viele Kirchenmitglieder, die keine Kirchensteuer zahlen, da diese mit 9 Prozent an die Lohn- oder Einkommenssteuer gekoppelt ist. Wer kein eigenes Einkommen hat, muss nichts zahlen.

Die Kirche aber ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.

Die Gemeinden erbitten einmal im Jahr von allen erwachsenen Gemeindegliedern einen Beitrag zur Unterstützung der Arbeit vor Ort (Ortskirchensteuer).

Hier können Sie sich den Text als pdf-Dokument herunterladen.