Struktur der Innenstadt – Klageverfahren
Ergebnis der Verhandlung zur Klage der Kirchgemeinden St. Nikolai und St. Thomas Leipzig gegen den Bescheid und Widerspruchsbescheid vom Landeskirchenamt Sachsens über die Bildung eines Schwesternkirchverhältnisses
Der Bescheid des Landeskirchenamtes vom 19. Juli 2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5. Oktober 2021 ist vom kirchlichen Verwaltungsgericht für nichtig und damit für unwirksam erklärt worden. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, so dass wir uns zu den Details momentan nicht äußern können. Wir erwarten die Begründung in den nächsten Wochen bzw. Monaten. Die ca. vierstündige Verhandlung in Dresden fand in angenehmer Atmosphäre statt. Das Gericht hat sich sehr intensiv mit dem Kirchgemeindestrukturgesetz, den Inhalten des streitigen Ausgangs- und Widerspruchsbescheides und den wechselseitigen Argumenten auseinandergesetzt. Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg. Wir haben ‑ auch im gerichtlichen Verfahren ‑ immer wieder betont, dass wir für Einigungsgespräche zur Verfügung stehen. Auch der Landesbischof, Herr Tobias Bilz, hatte sich in seiner Predigt am 18. Oktober 2021 in der Nikolaikirche für eine einvernehmliche Lösung der Auseinandersetzung eingesetzt. Das Landeskirchenamt hatte allerdings bereits zu Beginn des Verfahrens – auch gerade unter Bezug auf diese Predigt ‑ deutlich gemacht, dass es „keine Möglichkeit der inner- oder außerkirchlichen Mediation“ sehe. Wir bedauern das, da aus unserer Sicht nur mit Gesprächen und einer Einigungsbereitschaft der ‑ sonst sicher noch jahrelang andauernde streitige ‑ Konflikt bereinigt werden kann.
Für die beiden Kirchgemeinden:
Pfarrer Bernhard Stief und Pfarrerin Britta Taddiken