Presseerklärung der Kirchgemeinden St. Nikolai und St. Thomas Leipzig
Feiern zum 9. Oktober 1989 in diesem Jahr getrübt: Landeskirchenamt will der Nikolaikirche ihre Eigenständigkeit nehmen – Kirchenvorstände stellen Forderungen auf
Die Kirchenvorstände von St. Nikolai und St. Thomas wenden sich mit folgenden Forderungen an die Öffentlichkeit und an das Landeskirchenamt:
- Die Kirchgemeinden um die Nikolaikirche und die Thomaskirche müssen eigenständig und handlungsfähig bleiben, um ihre jeweils unterschiedlichen Aufgaben zu erfüllen und ihre Profile zu bewahren!
- Das Landeskirchenamt soll dem Beschluss, der in der Leipziger Bezirkssynode bereits 2018 für den Struktur- und Stellenplan gefasst wurde und zwei eigenständige Gemeinden mit je eigenem Pfarramt vorsieht, nicht weiterhin die Genehmigung versagen.
- Das Landeskirchenamt soll Mut zeigen und beiden Kirchgemeinden in der „Region Innenstadt“ eine flexible Zusammenarbeit ermöglichen und keine starren Strukturen vorschreiben.
- Die Arbeit von St. Nikolai und St. Thomas mit ihrer je eigenen breiten Wirkungskraft soll gefördert und nicht behindert werden.
Beide Kirchenvorstände erhielten überraschend kurz vor der Sommerpause im Juli 2021 einen Bescheid des Landeskirchenamtes. Dieser forderte beide Gemeinden auf, zum 1. Januar 2022 eine „Strukturverbindung“ einzugehen. Gemeint ist damit entweder ein sogenanntes „Schwesternkirchverhältnis“ oder mittelfristig sogar eine Fusion der beiden überregional bekannten und unterschiedlich geprägten Kirchgemeinden. Schon ein „Schwesternkirchverhältnis“ zieht nach sich, dass es nur noch ein Pfarramt und eine Pfarramtsleitung gibt und nur noch eine der beiden Gemeinden wäre Anstellungsträger für die Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst, also Pfarrern, Kantoren, Gemeindepädagogen und ggf. weiteren Profil prägenden Mitarbeitenden. Der Bescheid aus dem Landeskirchenamt schlägt ohne Begründung als Sitz des Pfarramtes und als anstellende Gemeinde St. Thomas vor. Die Nikolaigemeinde würde ihre Eigenständigkeit verlieren.
Vertreter*innen des Kirchenvorstandes von St. Nikolai beklagen: „Die rechtliche Verortung von Pfarrer, Kantor und Gemeindepädagogen in einer anderen Gemeinde würde die Bindung an St. Nikolai schwächen und künftige Stellenbesetzungsverfahren könnten nicht mehr von unserem Kirchenvorstand gesteuert werden“. Vertreter*innen des Kirchenvorstandes von St. Thomas weisen darauf hin, dass sie „angesichts der vielfältigen Aufgaben in beiden Gemeinden eine solche Strukturverbindung für völlig unangemessen“ halten. „Beide Kirchen haben eine über 800-jährige Tradition und sind als Heimatstätte des Thomanerchors bzw. als Ort der Friedlichen Revolution weltbekannt. Beides miteinander zu vermischen bzw. organisatorisch zu vereinen, würde der Arbeit beider Kirchen massiv schaden. Hier wird ohne Not versucht, eine Strukturveränderung „auf Teufel komm raus“ durchzudrücken, obwohl sich noch nicht einmal (finanzielle) Vorteile daraus ergeben und das Strukturgesetz der sächsischen Landeskirche selbst Ausnahmen vorsieht.“
Beide Kirchenvorstände haben daher jeweils Wiederspruch gegen den Bescheid eingelegt. Noch hoffen sie, das Landeskirchenamt zu überzeugen, die o.g. bereits 2018 von der Leipziger Bezirkssynode getroffene Entscheidung endlich zu genehmigen. Wenn nötig, sind beide Gemeinden entschlossen, weitere rechtliche Schritte gegen den Bescheid des Landeskirchenamtes zu unternehmen. In ihrer Antwort an das Landeskirchenamt haben beide Kirchenvorstände deutlich gemacht, dass sie keine Strukturverbindung zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben und auch nicht zur Zusammenarbeit benötigen. Dort wo sinnvoll und möglich gäbe es bereits Felder der Zusammenarbeit. Der Wegfall eines der beiden Pfarrämter – wahrscheinlich das von St. Nikolai – würde die Aufgabenerfüllung sogar behindern.
Thomaskirchenpfarrerin Britta Taddiken betont: „Neben vielem anderem ist die Thomaskirche vor allem Heimatstätte des Thomanerchors. Neben ihrem geistlichen Auftrag hat die Gemeinde Musik und Bildung zu den Schwerpunkten ihrer Arbeit gemacht.“ Ihr Kollege Pfarrer Martin Hundertmark ergänzt: „In der nach einer Gemeindefusion vor einigen Jahren zur Kirchgemeinde St. Thomas dazu gekommenen Lutherkirche bauen wir seit längerer Zeit ein geistliches Zentrum für den Bildungscampus forum thomanum auf“.
Nikolaipfarrer Bernhard Stief verdeutlicht: „Die Nikolaikirche wird vor allem als Ort der Friedlichen Revolution von 1989 und Ort der montäglichen Friedensgebete wahrgenommen. Sie ist mit über 850 Jahren die älteste und größte Kirche in unserer Stadt und hat eine besondere Tradition als Stadtkirche. Seit der Reformation ist sie durchgehend bis heute Sitz des Superintendenten, eine Tradition, die durch die geforderte Strukturverbindung beendet würde. Zur Nikolaikirche gehört seit sieben Jahren auch die Heilig-Kreuz-Kirche im Leipziger Osten wo sie vor allem an Benachteiligte, Migrant*innen und junge Menschen gewiesen wird. Seit den 1980er Jahren lädt die Nikolaikirche mit dem Slogan „offen für alle“ ein“.
Die NIKOLAIKIRCHE und die THOMASKIRCHE sind Markennamen. Durch ihre je eigenen Schwerpunkte haben St. Nikolai und St. Thomas eine breite Wirkungskraft. Diese durch eine unnötige Verkomplizierung der Verwaltungsarbeit durch die Strukturverbindung zu schmälern, kann weder im Interesse der Menschen vor Ort noch der Gesamtkirche sein. Beide Gemeinden würden darunter leiden. Voraussichtlich die Nikolaigemeinde würde mit ihren Schwerpunkten auf der Strecke bleiben.