Wahl des Kirchenvorstandes am 13. September 2020

Wahltag: In diesem Jahr werden in allen Kirchgemeinden und Kirchspielen unserer Landeskirche die Kirchenvorstände durch Wahl und Berufung neu gebildet. In unserer Kirchgemeinde sind von den Wahlberechtigten elf Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen zu wählen. Die Wahl findet am Sonntag, dem 13. September, im Anschluss an die Gottesdienste von 11-13 Uhr im Gemeindebüro der Heilig-Kreuz-Kirche und im Pfarramt St. Nikolai statt.

Briefwahl: Am Wahltag verhinderte Kirchgemeindeglieder können ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben. In diesen Fällen ist bis zum 9. September mündlich oder schriftlich beim Pfarramt ein Wahlschein zu beantragen. Alle wahlberechtigten Kirchgemeindeglieder sind eingeladen, sich an der Wahl zu beteiligen. Es geht um das Wohl unserer Kirchgemeinde, unserer Kirche.

Wahlberechtigung: Wahlberechtigt sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getauften Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, die kirchlichen Berechtigungen besitzen und deren Wahlberechtigung in der Wählerliste (Kirchgemeindegliederverzeichnis) verzeichnet ist.

Wählerliste: Die Wählerliste wird vom 13. Juli bis 10. August im Pfarramt ausgelegt. Auch nach dem Ablauf der Auslegungsfrist kann bis zum 4. September Einsicht in die Wählerliste genommen werden. Einsprüche gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Wählerliste können nur geprüft werden, wenn sie schriftlich und unter Angabe der Gründe bis zum 16. August an den Kirchenvorstand gerichtet werden.

Wahlvorschläge: Wir bitten alle wahlberechtigten Gemeindeglieder um die Einreichung von Wahlvorschlägen. Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die finanziellen Lasten der Landeskirche und unserer Kirchgemeinde mittragen (Kirchgeld), soweit sie hierzu verpflichtet sind. Es sollen aktive Kirchgemeindeglieder sein, die die Heilige Schrift als für ihr Leben verbindlich bejahen, Jesus Christus als ihren Herrn bekennen und in ihrer Lebensführung bemüht sind, anderen ein Vorbild zu sein. Von ihnen wird die Be-reitschaft erwartet, ihre Kräfte und Fähigkeiten in den Dienst der Leitung und Förderung unserer Kirchgemeinde zu stellen. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unserer Kirchgemeinde mit vollständiger Namens- und Wohnungsangabe unterschrieben sein und bis zum 2. August im Pfarramt eingereicht werden. Die Vorgeschlagenen sind im Wahlvorschlag mit Familiennamen, Vornamen, Geburtstag, Beruf und Anschrift zu bezeichnen. Sie müssen sich bereit erklärt haben, im Falle ihrer Wahl das vorgeschriebene Gelöbnis abzulegen, das nach Agende IV für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden (Teilband 1) folgenden Wortlaut hat:

„Wollt ihr das Amt von Kirchenvorstehern/Kirchenvorsteherinnen in dieser Gemeinde führen gemäß dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist, und seid ihr bereit, Verantwortung zu übernehmen für den Gottesdienst, für die pädagogischen und diakonischen, ökumenischen und missionarischen Aufgaben der Gemeinde sowie für Lehre, Einheit und Ordnung der Kirche, so reicht mir die Hand und antwortet: Ja,mit Gottes Hilfe.“

Unter diesem Link finden Sie die Vorlage für einen Kandidatenvorschlag.